Gründung einer AG — I. Ablauf:1. Die ⇡ Satzung (Gesellschaftsvertrag) ist in notariell beurkundeter Form durch die Gründer festzustellen (§§ 2, 23, 28 AktG). Sie muss bestimmen: (1) Firma und Sitz der Gesellschaft; (2) Gegenstand des Unternehmens; (3) Höhe des ⇡… … Lexikon der Economics
Gründung [2] — Gründung, Errichtung einer wirtschaftlichen Unternehmung, insbes. einer neuen Aktiengesellschaft unter Feststellung des Gesellschaftsvertrags. Das Wort G. war vor 1884 der Sprache unsrer Gesetzgebung fremd. Diese bot keine genügende Handhabe zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aktiengesellschaft (Schweiz) — Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA); englisch Limited (Ltd.)) ist im Schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Grundlagen über die Aktiengesellschaft werden im… … Deutsch Wikipedia
Aktiengesellschaft — AG * * * Ạk|ti|en|ge|sell|schaft 〈[ tsi ] f. 20; Abk.: AG, AG., A. G., A. G.〉 Handelsgesellschaft, deren Grundkapital aus den Einlagen der Gesellschafter besteht, mit denen diese (beschränkt od. voll) haften u. aus denen sie in Form von… … Universal-Lexikon
Aktienwesen — Aktienwesen. Inhalt: I. Aktiengesellschaft; II. Aktienbeteiligung des Staates; III. Aktienhandel. I. Aktiengesellschaft (joint stock company; société par actions; società anonima). Sie stellt eine zu den verschiedensten Betriebszwecken geeignete… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gründungsprüfer — vom Gericht bestellter Prüfer, der den Hergang der ⇡ Gründung einer AG (neben den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats) zusätzlich zu prüfen hat, falls es sich um eine ⇡ qualifizierte Gründung handelt. Vgl. auch ⇡ Gründungsprüfung … Lexikon der Economics
Übergründet — nennt man eine Aktiengesellschaft, wenn der Wert von übernommenen oder zu übernehmenden Sacheinlagen (qualifizierte Gründung) zu hoch veranschlagt ist. Diesem Mißstand sucht das Handelsgesetzbuch durch das Erfordernis vollständiger Offenlegung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
VfB Stuttgart — Voller Name Verein für Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e. V. Ort Stuttgart … Deutsch Wikipedia
Holstein Kiel — Voller Name Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. Gegründet 7. Oktober 1900 … Deutsch Wikipedia