qualifizierte Gründung

qualifizierte Gründung
Gründung einer AG mit  Sacheinlagen ( Sachgründung),  Sachübernahmen oder gefährlichen Abreden ( Gründerlohn,  Sondervorteile). Die q.G. unterliegt einer besonderen  Gründungsprüfung (§ 33 II AktG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gründung [2] — Gründung, Errichtung einer wirtschaftlichen Unternehmung, insbes. einer neuen Aktiengesellschaft unter Feststellung des Gesellschaftsvertrags. Das Wort G. war vor 1884 der Sprache unsrer Gesetzgebung fremd. Diese bot keine genügende Handhabe zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aktiengesellschaft (Schweiz) — Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA); englisch Limited (Ltd.)) ist im Schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Grundlagen über die Aktiengesellschaft werden im… …   Deutsch Wikipedia

  • Aktiengesellschaft — AG * * * Ạk|ti|en|ge|sell|schaft 〈[ tsi ] f. 20; Abk.: AG, AG., A. G., A. G.〉 Handelsgesellschaft, deren Grundkapital aus den Einlagen der Gesellschafter besteht, mit denen diese (beschränkt od. voll) haften u. aus denen sie in Form von… …   Universal-Lexikon

  • Aktienwesen — Aktienwesen. Inhalt: I. Aktiengesellschaft; II. Aktienbeteiligung des Staates; III. Aktienhandel. I. Aktiengesellschaft (joint stock company; société par actions; società anonima). Sie stellt eine zu den verschiedensten Betriebszwecken geeignete… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Aktie — und Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist nach dem Handelsgesetzbuch eine Handelsgesellschaft, bei der sich (im Unterschiede gegen die andern Arten von Handelsgesellschaften) sämtliche Gesellschafter (Aktionäre) nur mit Einlagen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gründungsprüfer — vom Gericht bestellter Prüfer, der den Hergang der ⇡ Gründung einer AG (neben den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats) zusätzlich zu prüfen hat, falls es sich um eine ⇡ qualifizierte Gründung handelt. Vgl. auch ⇡ Gründungsprüfung …   Lexikon der Economics

  • Übergründet — nennt man eine Aktiengesellschaft, wenn der Wert von übernommenen oder zu übernehmenden Sacheinlagen (qualifizierte Gründung) zu hoch veranschlagt ist. Diesem Mißstand sucht das Handelsgesetzbuch durch das Erfordernis vollständiger Offenlegung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • VfB Stuttgart — Voller Name Verein für Bewegungsspiele Stuttgart 1893 e. V. Ort Stuttgart …   Deutsch Wikipedia

  • Holstein Kiel — Voller Name Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. Gegründet 7. Oktober 1900 …   Deutsch Wikipedia

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